Aktualisierung 19.07.2022

    Elternbrief zum Schuljahresende


Für das kommende Schuljahr 2022/23 haben wir noch 8 Stellen für ein freiwilliges soziales Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst offen. (Stand: 18.07.22)
Bei Interesse gerne per Mail melden: weiss@klosterbergschule.de
Wir freuen uns von Dir zu hören. Vielen Dank!


Der neue KBS-Infobrief ist da!


    Elternbrief mit wichtigen Informationen zu Beginn der Pfingstferien
(wurde am 01.06.2022 per Ranzenpost verteilt)

Ankündigung Familienfest am Freitag, 15.07.2022, 15 – 19 Uhr
Endlich ist es wieder soweit – Die Klosterbergschule feiert!

Am Freitag, 15.07.2022 möchten wir gerne eine Schulfest veranstalten. Hierzu möchten wir alle Familien unserer Schülerinnen und Schüler und unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr herzlich einladen. Bei Spielen, Spaß, Musik, leckerem Essen und Getränken wollen wir einige schöne gemeinsame Stunden verbringen. Wir freuen uns schon sehr darauf!

Wir wünschen allen unseren Schülerinnen und Schülern und ihren Familien schöne und erholsame Pfingstferien!



    Schreiben des Kultusministeriums „Anpassung der Absonderungsregelungen“
(vom 03.05.2022)

Zukünftig beträgt die Isolation für positiv getestete Personen im Regelfall nur noch fünf Tage. Nach diesem Zeitraum endet die Isolation, sofern die Betroffenen mindestens 48 Stunden keine Krankheitssymptome (z. B. Husten, Fieber) haben. Treten weiter Krankheitssymptome auf, muss die Isolation fortgesetzt werden. Sie endet dann spätestens nach zehn Tagen. Ein negativer Test ist nicht mehr nötig, um die Isolation zu beenden.

Für Personen, die engen Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten (z. B. Haushaltsangehörige) besteht nun unabhängig von ihrem Impf- und Immunstatus keine Absonderungspflicht mehr. Es wird diesen Personen aber empfohlen, für einen Zeitraum von zehn Tagen nach dem letzten Kontakt zur positiv getesteten Person, Kontakte zu anderen Personen zu reduzieren und die allgemeinen Schutzmaßnahmen (z. B. das Tragen einer Maske) einzuhalten.


    Elternbrief mit Informationen zur Corona-Teststrategie / Änderung

Zum Schutz besonders vulnerabler Kinder und Jugendlicher wird die Vorgabe der verbindlichen zweimaligen Testung pro Schulwoche an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit den Förderschwerpunkten geistige und körperlich-motorische Entwicklung und somit bei uns an der Klosterbergschule nach den Osterferien weitergeführt.

    Schreiben des Kultusministeriums „Testpflicht und Schulbetrieb nach den Osterferien“ (vom 14.04.2022)

Quarantäne- / testbefreite Personen (z. B. 3-fach-geimpfte, genesene) sind weiterhin entsprechend der offiziellen Regelungen von der Vorgabe ausgenommen. Eine Übersicht über die Ausnahmeregelungen finden Sie auf Seite 2
des     Schreibens des Kultusministeriums vom 18.03.2022.

Für quarantäne- / testbefreite Personen besteht auch zukünftig die freiwillige Möglichkeit zur Teilnahme an den regelmäßigen Testungen (wie vor den Osterferien).


    Elternbrief mit wichtigen Informationen zu Beginn der Osterferien
(wurde am 12.04.2022 per Ranzenpost verteilt)

Nach den Osterferien werden weitere Vorgaben und Regelungen gelockert. Erste „übergreifende“, d. h. über die Partnerklasse bzw. Schulstufe hinausgehende Kontakte sind wieder möglich (z. B. gemeinsamer Unterricht mit allen Klassen der Stufe, Schulchor Tiramisu, Special Olympics, Fußballmannschaft). Im Elternbrief werden diese Änderungen sowie weitere Dinge (z. B. zum Tragen einer Maske, zu den Testungen) dargestellt.

Wir wünschen allen unseren SchülerInnen und allen Eltern frohe Ostern und schöne, erholsame und gesunde Ferientage


    Elternbrief zu Änderung der Corona-Vorgaben ab Montag, 04.04.2022
(wurde am 01.04.2022 per Ranzenpost verteilt)

Vor ungefähr zwei Wochen wurde das Infektionsschutzgesetz geändert. In einer Übergangszeit blieben bereits bestehende Regelungen weitgehend gleich. Diese Übergangszeit endet nun am 03.04.2022 und einige Corona-Schutzmaßnahmen fallen weg.

Wegfall der Maskenpflicht – schulinterne Empfehlung zum freiwilligen Tragen einer Maske

Entsprechend der neuen Vorgaben gibt es auf dem Schulgelände und bei Schulveranstaltungen offiziell keine Maskenpflicht mehr. Auch wenn es zukünftig somit in der Eigenverantwortung jedes Einzelnen liegt, ob eine Maske getragen wird oder nicht, möchten wir gerne alle sehr herzlich bitten, bis mindestens zu den Osterferien (bis 12.04.2022) wie bisher eine medizinische Maske (FFP2-, KN95- oder OP-Maske) zu tragen.

    Schreiben des Kultusministeriums zum Schulbetrieb ab 04.04.2022


    Elternbrief zu Änderungen der Corona-Vorgaben
(wurde am 21.03.2022 per Ranzenpost verteilt)

In der vergangenen Woche wurde das Bundes-Infektionsschutzgesetz geändert. In einer Übergangszeit bis 02.04.2022 ist es den Bundesländern möglich, bereits bestehende Regelungen weitgehend beizubehalten. Dazu hat sich Baden-Württemberg entschieden. Die Corona-Vorgaben, die ab dem 21.03.2022 gelten, werden im Elternbrief dargestellt.

    Schreiben des Kultusministeriums zur Anpassung der geltenden Corona-Regeln (vom 18.03.2022)
u. a. mit Informationen zur Testpflicht, zu den Regelungen der Quarantäne- / Testbefreiung sowie zur Maskenpflicht


    Elternbrief mit wichtigen Informationen zu Beginn der Faschingsferien
(wurde am 22.02.2022 per Ranzenpost verteilt)

    Informationen für Eltern

Wir freuen uns sehr, dass endlich wieder etwas mehr möglich ist! Gleichzeitig möchten wir betonen, dass der Infektionsschutz auch weiterhin sehr wichtig ist. Behutsam und mit der nötigen Vorsicht wollen wir in einem ersten Schritt ab Montag, 07.03.2022 (nach den Faschingsferien) einige Vorgaben lockern. Wir hoffen, dass weitere Schritte dann bald folgen können.

Seit den Herbstferien war der Unterricht vorwiegend auf die eigene Klasse beschränkt. Nun sollen wieder übergreifende Kontakte ermöglicht werden:

Bei klassenübergreifenden Kontakten soll im Besonderen auf das Einhalten der Hygienevorgaben (vor allem auf das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes sowie das Lüften) geachtet werden. Gerne möchten wir auch die Empfehlung aussprechen, dass möglichst FFP2-Masken benutzt werden.


    Elternbrief „Änderung der Testvorgaben“

Möglichkeit der täglichen Testung zur Erhöhung des Infektionsschutzes:

In der zurückliegenden Woche hat das Infektionsgeschehen durch die Omikron-Variante deutlich an Dynamik hinzugewonnen. Um Infektionen möglichst frühzeitig zu erkennen und Ansteckungen von anderen Personen zu vermeiden, gibt es die Möglichkeit, sein Kind täglich vor Schulbeginn testen zu lassen (als Empfehlung an alle).

Es handelt sich um eine Empfehlung, nicht um eine Vorgabe des Kultusministeriums. Nur mit der schriftlichen Einverständnis (siehe Elternbrief) können zusätzliche, d. h. tägliche Tests gemacht werden. Zusätzliche Testungen sind sowohl bei den Testungen in der Schule wie auch bei den Testungen durch die Eltern zuhause möglich.


    Elternbrief mit „Informationen zum Schulbeginn nach den Weihnachtsferien“

Schülertestungen / Änderungen der Testvorgaben

Rückkehr aus Hochrisikogebieten

Aktuell sind viele Länder als Hochrisikogebiete eingestuft, z. B. Großbritannien, Irland, Dänemark, Frankreich, Italien, Kroatien, Niederlande, Polen, Portugal, Schweiz, Slowenien, Spanien, Türkei, Ungarn und die USA – die vollständige Liste finden Sie auf der Homepage des Robert-Koch-Instituts www.rki.de

Sollten Sie in einem dieser Länder im Urlaub gewesen sein, bitten wir Sie zu beachten, dass bei Rückkehr sich alle Personen ab 6 Jahren für 10 Tage in häusliche Quarantäne begeben müssen. Diese Quarantäne kann vorzeitig beendet werden, wenn den zuständigen Behörden ein Genesenenausweis oder ein Impfnachweis vorgelegt wird. Ebenfalls ist ab dem fünften Tag nach Einreise eine Freitestung mit einem negativen Coronatest möglich.

Sollte Ihr Kind ungeimpft sein, muss es somit für mind. 5 Tage in häusliche Quarantäne und kann erst danach sowie mit einem negativen Testergebnis wieder in die Schule kommen.

Empfehlung FFP2-Maske

Seit November gilt die Vorgabe, dass auch in Klassen- / Unterrichtsräumen medizinische Masken getragen werden müssen (OP-, FFP2- oder KN-95-Masken). Wir möchten gerne die Empfehlung aussprechen, dass möglichst FFP2-Masken benutzt werden. Diese bieten einen deutlichen höheren Infektionsschutz – während des Unterrichts, wie auch insbesondere während der Fahrt im Schulbus.

Freistellung vom Präsenzunterricht auch ohne ärztliches Attest

Es ist weiterhin möglich, sein Kind auch ohne ärztliches Attest vom Präsenzunterricht freistellen zu lassen (Verlängerung dieser Möglichkeit bis zu den Faschingsferien / 25.02.2022).

    Schreiben des Kultusministeriums zum „Unterrichtsbetrieb nach den Weihnachtsferien“ (05.01.2022)

    Zentrale Bausteine des Infektionsschutzes an der Klosterbergschule (05.01.2022)



    Der neue KBS-Infobrief ist da!

    Elternbrief zu den Weihnachtsferien
mit Informationen zum Beginn der Weihnachtsferien, zum Schulende am letzten Schultag sowie zur Erforderlichkeit eines aktuellen Testnachweises für SchülerInnen in den Schulferien

Es besteht weiterhin die Möglichkeit, dass Sie Ihr Kind vom Präsenzunterricht freistellen lassen. Sollen Sie dies wünschen, melden Sie sich bitte bei der Schulleitung (Tel. 07171 605520). Für die Zeit der Freistellung erhält Ihr Kind Fernlernangebote.

Aktueller Testnachweis für SchülerInnen in den Schulferien erforderlich:

Bisher war es so, dass SchülerInnen in den Ferien durch Vorlage ihres Schülerausweises von der Testpflicht befreit waren. Dies ändert sich nun: SchülerInnen ab 6 Jahren müssen in den Ferien einen aktuellen Testnachweis oder – soweit vorhanden – einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen, wenn sie Einrichtungen besuchen wollen, für die außerhalb der Ferien die Vorlage eines Schülerausweises ausreichend ist (z. B. Kino, Restaurant). Nach den Weihnachtsferien erhalten sie den Zutritt wie zuvor mit Vorlage des Schülerausweises.
Ab 01.02.2022 gilt diese Regelung jedoch nur noch für SchülerInnen von 6 bis 11 Jahren. Ab 12 Jahren ist dann die Vorlage eines aktuellen Testnachweises erforderlich.


    Elternbrief mit wichtigen Informationen
(z. B. neue Mailadresse der Schule, weitere Maßnahmen durch die geänderte Corona-VO Schule)

Ende letzter Woche wurde die „Corona-Verordnung Schule“ in Baden-Württemberg geändert. Darin sind u. a. neue Regelungen zum Sportunterricht (nur noch „kontaktfrei“), zum Singen und Musizieren und zu Schulveranstaltungen enthalten.
Auf Grundlage dieser neuen Vorgaben gilt nun bis mind. zu den Weihnachtsferien:

Nachweis der Testdurchführung in der Schule

In vielen therapeutischen Praxen (z. B. Krankengymnastik, Logopädie) ist es durch die Änderung des Infektionsschutzgesetzes nicht mehr ausreichend, dass SchülerInnen allein durch den Schülerausweis von der notwendigen Testpflicht befreit sind. Zusätzlich ist ein Nachweis über einen tagesaktuellen negativen Test notwendig.

Auf Wunsch stellen wir deshalb wieder entsprechende Nachweise aus. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an die Lehrkräfte Ihres Kindes. Diese bestätigen dann auf einem Vordruck, dass der Test in der Schule durchgeführt wurde. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit nur bei dringendem Bedarf / wenn ein Testnachweis in der therapeutischen Praxis benötigt wird.

Die Testungen in der Schule finden weiter an den bisherigen Tagen (im Regelfall Montag, Mittwoch, Freitag) statt und können leider nicht auf andere Tage entsprechend von Logo- / Ergo- oder KG-Termine verschoben werden.


    Elternbrief mit Informationen
zu „zusätzlichen Maßnahmen zur Erhöhung des Infektionsschutzes“

Freistellung von SchülerInnen vom Präsenzunterricht

Selbstverständlich versuchen wir alles, um Infektionen und Ansteckungen in der Schule zu verhindern. Dennoch ist es nicht möglich, einen 100%-igen Schutz zu erreichen. Sollten Sie aufgrund der hohen Infektionszahlen in Sorge sein, so können wir das gut nachvollziehen. Deshalb ist es bei uns an der Schule ab sofort wieder vorübergehend möglich, auch ohne ärztliches Attest sein Kind vom Präsenzunterricht an der Schule freistellen zu lassen – diese Möglichkeit besteht zunächst bis zu den Weihnachtsferien. Wenn Sie das möchten, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Schulleitung auf (Tel. 07171 605520).
Für die Zeit der Freistellung vom Präsenzunterricht erhält Ihr Kind gerne Fernlernangebote.


    Elternbrief zur Änderung der Maskenpflicht
(wurde am 17.11.2021 per Ranzenpost verteilt)

Die Infektionszahlen und die Sieben-Tages-Inzidenz steigen leider immer weiter. Baden-Württemberg hat deshalb die sogenannte „Alarmstufe“ ausgerufen. Ab Mittwoch, 17.11.2021 müssen nun auch wieder in Klassen- / Unterrichtsräumen Masken getragen werden (OP, FFP2- oder KN95-Masken).
Die bereits bestehenden Ausnahmen von der Maskenvorgabe (z. B. draußen im Freien, beim Essen und Trinken, im Sportunterricht) bleiben weiter bestehen. Hier muss keine Maske aufgesetzt werden.

    Pressemitteilung des Sozialministeriums zum Eintritt in die Alarmstufe

Aufgrund der aktuellen Entwicklung möchten wir nochmals alle sehr herzlich bitten und an alle appellieren, sehr vorsichtig zu sein!

Nur wenn wir uns stets der großen gegenseitigen Verantwortung bewusst sind, werden wir gut und GESUND durch die nächsten Wochen kommen. Vielen herzlichen DANK.


    Elternbrief mit einer „Bitte“ und einer „Empfehlung“
(wurde am 08.11.2021 per Ranzenpost verteilt)

Die Coronavirus-Pandemie hat in den zurückliegenden Tagen leider wieder eine große Dynamik entwickelt. Die Infektionszahlen und die Sieben-Tages-Inzidenz steigen immer weiter. Deshalb möchten wir alle ganz herzlich bitten, bereits bei ersten Anzeichen von typischen Krankheitssymptomen einer Coronavirus-Infektion (erhöhte Temperatur / Fieber, Husten, Störung des Geruchs- oder Geschmacksinns, Erkältungssymptome, Atemnot) ihr Kind vorsichtshalber zuhause zu lassen und nicht in die Schule zu schicken.

Sollte Ihr Kind Kontakt mit einer Person gehabt haben, bei der entsprechende Krankheitssymptome vorliegen (z. B. in der Familie bei einem Geschwisterkind) oder bei der der Verdacht auf einer Coronavirus-Infektion besteht (und bei der z. B. bereits ein PCR-Test gemacht wurde, aber noch kein Ergebnis vorliegt), bitten wir Sie ebenfalls, Ihr Kind vorsichtshalber zuhause zu lassen und nicht in die Schule zu schicken.

Aufgrund der aktuell sehr hohen Infektionszahlen möchten wir auch gerne die Empfehlung aussprechen, dass alle Schülerinnen und Schüler – soweit möglich – auch im Klassenzimmer eine medizinische Maske (OP-, KN95- oder FFP2-Maske) tragen.


    Elternbrief mit weiteren Informationen zur Lockerung der Maskenpflicht

Am vergangenen Wochenende hat die Landesregierung von Baden-Württemberg eine aktualisierte Fassung der Corona-Verordnung Schule verkündet. Entgegen der ursprünglich auf der Homepage des Kultusministeriums veröffentlichten Fassung der Lockerung der Vorgaben, gehen diese nun weiter: An Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und somit bei uns an der Klosterbergschule ist es nun so, dass für alle Schülerinnen und Schüler grundsätzlich keine Maskenpflicht im Klassenzimmer mehr besteht.

    Schreiben des Kultusministeriums mit Änderungen durch die Corona-Verordnung Schule gültig ab 18.10.2021


    Elternbrief zur Lockerung der Maskenpflicht ab Montag, 18.10.2021

Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat sich auf eine vorsichtige Lockerung der Maskenpflicht an den Schulen verständigt. Wenn Schülerinnen und Schüler im Klassenzimmer an ihrem Platz sitzen, muss keine Maske mehr getragen werden. Alle weiteren, bereits bestehenden Ausnahmen von der Maskenvorgabe (z. B. draußen im Freien, beim Essen und Trinken, beim Sportunterricht) gelten unverändert fort.


    Aktuelle Informationen der Schulleitung zum Schuljahr 2021/22
mit Informationen zur personellen Versorgung, zur Klassen- / Schüleranzahl, zum Masernschutzgesetz, zur Ausstellung eines Schülerausweises, etc.

    Flyer des familienunterstützenden Dienstes (FUD) der Lebenshilfe

Durch die Coronavirus-Pandemie waren die Angebote des familienunterstützenden Dienstes (FUD) der Lebenshilfe im vergangenen Schuljahr sehr stark eingeschränkt. Mit Beginn des neuen Schuljahres wird sich dies nun wieder ändern. Hierüber freuen wir uns sehr! Im Info-Flyer werden die verschiedenen Angebote vorgestellt. Es gibt Anschlussbetreuungen nach der Schule / Freizeitangebote, Betreuungen in den Schulferien und Wochenendbetreuungen.

Die Teilnahme an den einzelnen Angeboten ist kostenpflichtig. Die entstehenden Kosten können über den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung nach §45 SGB XI, über die Verhinderungspflege oder über den Kurzzeitpflegeübertrag abgerechnet werden.
Anmelden können Sie Ihr Kind bei der FUD entweder telefonisch (Tel. 07171 85511), per Mail fud@lhgmuend.de oder per Post (Pfarrer-Vogt-Str. 25, 73529 Schwäbisch Gmünd-Bettringen). Die Angebote starten in der Woche ab 11.10.2021. Damit ein Angebot stattfinden kann, sind mind. vier Anmeldungen notwendig.

Sollten Sie Fragen zu den Angeboten haben, können Sie sich auch gerne an uns wenden (Tel. 07171 605520). Gerne unterstützen wir Sie bei Bedarf bei der Antragsstellung zur Finanzierung der Kosten über die Pflegeversicherung. Wenden Sie sich in dem Fall bitte an Marion Fugmann (stellvertretende Schulleiterin, Tel.07171 60552-113, fugmann@klosterbergschule.de).


    Schulleitungs-Elternbrief (vom 21.09.2021)
mit Informationen zur erweiterten Testvorgabe des Landes, zur Freistellung von der Testpflicht für Geimpfte / Genesene und zu den Hygieneregeln im SJ 2021/22

    Schuljahresflyer 2021/22
mit Informationen zum Unterrichtsangebot, zum Mittagessen, zu Terminen, zu den Ferien und zur Krankmeldung


    Brief der Kultusministerin zum Schuljahresanfang 2021/22 (vom 09.09.2021)

    Schreiben des Kultusministeriums zur „Stärkung der Gesundheitsschutzmaßnahmen an Schulen“ (vom 08.09.2021)


    Elternbrief mit wichtigen Informationen zum Schuljahresanfang
(wurde am 07.09.2021 per Post an alle Eltern versandt)

Liebe Eltern,
zu Beginn des neuen Schuljahres 2021/22 möchten wir Sie herzlich grüßen. Wir hoffen, Ihre Kinder und Sie hatten schöne, erholsame Ferientage und Sie konnten sich in den zurückliegenden Tagen gut erholen!

In der kommenden Woche beginnt das neue Schuljahr. Informationen zu den Unterrichts- / Schulzeiten, der schulischen Einteilung / Organisation, zur Schulbusbeförderung, etc. haben wir Ihnen in einem Schreiben am Ende des letzten Schuljahres zukommen lassen. In diesem Elternbrief möchten wir Ihnen nun weitere wichtige Hinweise für den Schuljahresanfang geben, a. u.

Trotz all dieser Vorgaben, Regelungen und den vielen Besonderheiten, die es durch die Coronavirus-Pandemie zu bedenken gilt, FREUEN WIR UNS SEHR AUF DAS NEUE SCHULJAHR 2021/22! Wir wünschen Ihren Kindern ein schönes, lehr- und erlebnisreiches Schuljahr!

    Anlage zum Elternbrief: Informationsblatt zur Corona-Teststrategie

    Schreiben des Kultusministeriums mit „Neuerungen für die Schulen durch die Corona-Verordnung Schule“ (vom 27.08.2021)

    geänderte „Corona-Verordnung Schule“ (vom 27.08.2021)

    aktualisierter Hygieneplan der Klosterbergschule (zum Schuljahr 2021/22)


    Zum aktuelles_archiv_SJ_20_21